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Elter + Kind

Sport mit neuer Coronaschutzverordnung ab 20.08

Am 20.08.2021 ist die neue Coronaschutzverordnung NRW in kraft getreten. Bitte beachtet die neuen Rahmenbedingungen mit denen wir weiterhin Sport machen dürfen!

Vorstand und ÜbungsleiterInnen des Reinshagener TB bitten um Unterstützung bei der Umsetzung.

Ab einer Inzidenz von 35 wird bei Trainingsstunden in Sporthallen ein negativer Antigentest (Bürgertest) als Nachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, nötig. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Geimpfte und Genesene. Es wird davon ausgegangen, dass SchülerInnen 2x wöchentlich in der Schule getestet werden. Somit werden Sie den Geimpften und Genesenen gleichgestellt und der Testnachweis entfällt. SchülerInnen weisen es durch das Vorzeigen des Schülerausweises vor. Kinder die noch nicht in die Schule gehen benötigen keinen Test.  Weiterhin ist eine einfache Rückverfolgbarkeit in digitaler oder schriftlicher Form vom Verein/Übungsleiter zu gewährleisten.

Für den Verein und insbesondere für die ÜbungsleiterInnen bedeutet die Umsetzung der Coronaschutzverordnung einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand. Die ÜbungsleiterInnen werden in ihren Gruppen die TeilnehmerInnen nach ihrem Status (geimpft, genesen oder getestet) befragen und sich den Nachweis zeigen lassen. 

Der Vorstand bitte alle Vereinsmitglieder die entsprechenden Nachweise zum Sport mitzubringen, um für einen reibungslosen und unbürokratischen Ablauf zu sorgen und so die ÜbungsleiterInnen bestmöglich zu unterstützen.

Abschließend noch drei wichtige Punkte:

  1. Das Vorzeigen des Nachweises Geimpft, Genesen oder Getestet ist zur Teilnahme an der Trainingsstunde verpflichtend. Ohne Nachweis ist eine Teilnahme am Sportbetrieb nicht möglich.
  2. Die Verpflichtung des Nachweises gilt auch für Eltern die ihre Kinder bringen oder abholen und die Sporthalle beziehungsweisen Umkleiden betreten.
  3. Der Vorstand erinnert noch einmal an die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Sie gilt mit dem Betreten des Gebäudes!!

Um den Forderungen der Coronaschutzverordnung auch bei spontaner Verlegung der Trainingsstunde in eine Sporthalle gerecht werden zu können, werden alle Gruppen des RTB gleich behandelt, so dass auch die Teilnehmer an Trainingsstunden im Freien abgefragt werden. So ist auch bei kurzfristigen, wetterbedingten Wechseln in eine Sporthalle das organisatorische frühzeitig erledigt.

 

Der Vorstand dankt allen aktiven SportlerInnen, Eltern und BegleiterInnen für die Unterstützung!

 

 

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