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Sportbetrieb wieder aufgenommen

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge

Gilt bei Einzugsermächtigung (wahlweise viertel-, halb- oder jährlich) oder bei Zahlung des kompletten Jahresbeitrages bis Ende Februar

 

  Quartal Halbjahr Jahr
Erwachsene über 18 Jahre 30,- 60,- 120,-
Ehepaare 51,- 102,- 204,-
Kinder / Jugendlich bis 18 Jahre, Studenten 16,50,- 33,- 66,-
2 Geschwister 27,- 54,- 108,-
3 oder mehr Geschwister 34,50,- 69,- 138,-
Senioren ab 65 (1/2 Person) 24,- / 39,- 48,- / 78,- 96,- / 156,-
Familienbeitrag 1 Elternteil mit 1 K / 2 K / mehr als 2 K 43,50 / 54,- / 61,50 87,- / 108,- / 123,- 174,- / 216,- / 246,-
Familienbeitrag 2 Elternteil mit 1 K / 2 K / mehr als 2 K 64,50 / 75,- / 82,50 129,- / 150,- / 165,- 258,- / 300,- / 330,-

 

  • Die Beiträge sind laut Satzung im Voraus jeweils zum 1.1. / 1.4. / 1.7. und 1.10. fällig.
  • Für diese Beiträge können Sie beliebig oft und in mehreren Abteilungen Sport betreiben.
  • Diese Beitragssätze gelten bei Einzugsermächtigung. Für Selbstzahler wird bei Zahlung nach dem 28. Februar eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 € erhoben.
  • Passive Mitglieder zahlen einen freiwilligen Beitrag, der mindestens 20% der oben genannten Beiträge beträgt.
  • Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen ermäßigten Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Beitrag zu entrichten. Für die lebensaltersabhängige Beitragsberechnung ist jeweils der dem Alterswechsel folgende 1. Januar maßgeblich.
  • Der Vorstand kann in besonderen Ausnahmen die Beiträge ermäßigen, stunden oder erlassen.
  • Bei Eintritt ist eine einmalige Verwaltungskostenpauschale von 10,- Euro pro Person zu entrichten.
  • Für die Hockeyabteilung wird mit dem Jahresbeitrag ein Sonderbeitrag in Höhe von 3,00 € für Kinder und Jugendliche sowie von 5,00 € für Erwachsene pro Monat erhoben.
  • Aktive Mitglieder der LG Remscheid zahlen einen zusätzlichen jährlichen Kostenbeitrag in Höhe von 60,- Euro
  • Die Mitgliedschaft dauert mindestens ein Jahr, danach gilt eine vierteljährliche Kündigungsfrist zum Quartalsende.
  • Darüber hinaus bietet der Reinshagener Turnerbund verschiedene Kurse für Mitglieder und Nichtmitglieder an, für die gesonderte Gebühren anfallen.

 

 

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